©Michael Bornkessel 2006

Der dena Energiepass für Gebäude
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Energiepass

Der Energiepass ist ein amtliches Dokument:
Er ist nicht manipulierbar und gibt Aufschluß über den Zustand der Gebäudehülle, den Dämmstandard und der Heizanlagen-Technik. Kernstück ist die Energiekennzahl, hier kann der kWh/(m2 a) „Verbrauch“abgelesen werden. Auf einen Blick ist zu ersehen, ob alles im grünen Bereich mit dem Heizenergieverbrauch ist. Gelb oder rot signalisieren eine schlechte oder nicht vorhandene Dämmung. Hohe Heizenergiekosten sind die Folge.

Beispiel: 1l Öl kostet zur Zeit ca. 0,64 €. 1l Öl 10 kWh. Der Heizwärmebedarf beträgt 292,5kWh/(m2a). Eine Wohnung mit 100 m2 benötigt dann100 x 292,5kWh/(m2a)=29.250kWh/a= 2.925 l Heizöl. Die jährlichen Heizkosten betragen dann für diese Wohnung 2.925 lx0,64 €= 1.872 €.

Hätte das Gebäude einen entsprechenden Dämmstandard (z.B Niedrigenergiehaus), könnte der Verbrauch bei ca. 70 kWh/(m2a)=448 € liegen.

Wer braucht den Energiepass?
Ist die EnEV 2006 (Energie-Einsparverordnung) von der Bundesregierung verabschiedet und in Kraft, muß jeder Hauseigentümer der Wohnungen vermietet oder verkauft, den zukünftigen Mieter oder Käufer den Energiepass vorlegen. Dieser kann sich dann ein Bild davon machen, mit welchen Heizenergiekosten er rechnen muß.

Wichtiges für Hausverwalter und Wohnungseigentümer:
Der Energiepass kann und darf nur für ein gesammtes Gebäude ausgestellt werden, deshalb wenden Sie sich vor einem Wohnungsverkauf oder Mieterwechsel rechtzeitig an mich, Ihren unabhängigen, und neutralen Energieberater. Sie vermeiden dadurch das Entstehen von erhöhten Folgekosten.

Kontakt

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Neuheiten über den Energiepass 2006 vom 28.12.2005
EnEV 2006 und Energieausweise im Baubestand

Baudirektor Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) antwortet auf Fragen der EnEV-online Redaktion. Aktueller Stand der Fortschreibung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2006) und der Einführung von Energieausweisen gemäß EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude. Gespräch anlässlich der Veranstaltung „Energetische Gebäudemodernisierung“ in Berlin.

Interview als Volltext (PDF 254 kb)

Erst Analyse, dann Sanierung-www.energie-einspar-check.de

2006 ist der Energiepass gesetzlich vorgeschrieben - Ich habe ein 7-Liter Haus", wieviel verbraucht Ihres?"

Heizwärmebedarf

Wenn Häuser oder Gebäude nach ihrem Energiebedarf klassifiziert werden, gilt der Jahres-Heizwärmebedarf als Parameter. Nicht eingeschlossen ist der Energiebedarf für Warmwasser, Haustechnik und auch, obwohl dies mit dem Heizwärmebedarf in enger Beziehung steht, der Bedarf von Klimaanlagen zur Kühlung im Sommer.
Der Jahres-Heizwärmebedarf ist diejenige Energiemenge, welche das Heizsystem für die Gesamtheit der beheizten Räume in einem Jahr bereitzustellen hat. Er wird ausgedrückt in der Formel „KWh/m²*a“ (Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht die gesamte Fläche des Hauses, sondern nur die Grundfläche der beheizten Räume (nicht z.B. die Kellerräume) angesetzt werden.
Im einzelnen setzt sich der Heizwärmebedarf zusammen aus dem Transmissionswärmebedarf (der Wärme, die durch Außenwände, Fenster und Dach verloren geht) und dem Lüftungswärmebedarf. Abgezogen werden davon interne Wärmegewinne (z.B. Körperwärme, Gerätewärme) und passive solare Wärmegewinne (z.B. Einstrahlung durch Südfenster).
Die in Deutschland derzeit noch gültige Wärmeschutzverordnung legt die Berechnung des Jahres-Heizwärmebedarfs genau fest. Die kommende Energie-Einspar-Verordnung wird neue Grenzwerte enthalten.

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Europäische Richtlinie
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"

Die Richtlinie der EU-Kommission sieht, mit dem Ziel einer Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, als Aufträge an die Mitgliedstaaten u. a. vor:

Die "Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaaten der EU bis spätestens zum 4. Januar 2006 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen; für einige Verpflichtungen der Richtlinie gelten unter bestimmten Voraussetzungen verlängerte Umsetzungsfristen.

Der deutsche Gesetzgeber schreibt zur Zeit die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) weiter. Die EnEV 2006 soll auch die Anforderungen gemäß EU-Richtlinie energiesparrechtlich abdecken, z.B. den Energiepass im Baubestand, die Berücksichtigung des Energiebedarfs für Beleuchtung und Kühlung von Nicht-Wohngebäude, usw.

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