©Michael Bornkessel 2006

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Wie stelle ich einen Förderantrag und wie hoch ist die Förderung für eine Vor-Ort Energie-Einsparberatung?

Wer stellt den Antrag?
Den Antrag auf einen Zuschuß zur Vor-Ort-Beratung stelle ich als unabhängiger Berater für Sie.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag geht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Antrag geprüft und darüber entschieden.
Wann muß der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muß immer vor Beginn einer Beratung eingereicht werden. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an mich, Ihren Energieberater, damit sich Ihre Investition nicht verzögert.
Wie hoch ist der Beratungszuschuß?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Objektes: Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus werden hier zusammengefaßt, beim Mehrfamilienhaus ist die Anzahl der Wohnungen maßgeblich. Siehe Tabelle
Wie lange kann ich diese Förderung in Anspruch nehmen?
Zur Zeit müssen die Anträge bis spätestens 31.12.2006 bei der BAFA gestellt werden.
Bekomme ich auch nach dem 31.12.2006 noch eine Förderung?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da dies jeweils nach Gesetzes und Haushaltslage durch die Bundesregierung neu entschieden wird. Deshalb wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Energieberater.
Die Kosten für meine Beratung sind viel höher, warum werden nicht die Gesamtkosten gefördert?
Eine Vor-Ort-Beratung ist sehr individuell auf Ihre Wünsche und Ihr Gebäude zugeschnitten. Die Auswertung und die Erstellung eines Berichtes erfordert deshalb vom Berater sein gesamtes Know-How sowie unterschiedlichen Zeiteinsatz. Um eine gerechte Förderung sowie die Individualität und Qualität der Beratungen zu sichern, wurden die, in der Tabelle aufgeführten, Bemessungsgrundlagen festgelegt.
Tabelle Beratungszuschuß
Objekt-
typen
Anzahl der Wohneinheiten (WE) Maximal zuschußfähige Beratungskosten (ohne USt) Maximale Höhe des Beratungskosten-Zuschusses
A
Ein-/Zweifamilien-
haus
450€
300€
B
bis 6 WE
600€
320€
C
bis 15 WE
850€
340€
D
bis 30 WE
1.100€
360€
E
bis 60 WE
1.350€
380€
F
bis 120 WE
1.600€
400€
Quelle: WWW.bafa.de
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