©Michael Bornkessel 2006
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich jeder Gebäude- oder Wohnungseigentümer, wenn die Beratung für das ganze Haus stattfindet und die erforderliche Datenerhebung möglich ist.
Die Anspruchsberechtigten
können natürliche oder juristische Personen, Gewerbetreibende, selbständige Unternehmer (auch Wohnungswirtschaft und Agrarbereich) sein, sofern ihr Umsatz im Geschäftsjahr vor Antragstellung 20 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 14 Mio. € bei Gewerbebetrieben, 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten hat.
Anspruchberechtigt sind weiter
alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Grundsätzlich alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Weiterhin sind ausgeschlossen
Alle Objekte, die in den letzten acht Jahren Gegenstand einer Förderung waren.
Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind:
Das Gebäude befindet sich in der Bundesrepublick Deutschland und wurde in den alten Bundesländern vor dem 01.01.84 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.89 erstellt. (Baugenehmigung)